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Festzuschuss Zahnersatz: Was zahlt die Kasse? Regelversorgung verstehen, Kosten planen

Die GKV zahlt 60% der Regelversorgung als Festzuschuss – unabhängig davon, welchen Zahnersatz Sie wählen.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Der Festzuschuss beträgt 60% der Kosten für die Regelversorgung – nicht 60% der tatsächlichen Behandlungskosten.
  • check Mit einem gepflegten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70% nach 5 Jahren oder 75% nach 10 Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche.
  • check Der Festzuschuss ist befundbezogen: Sie erhalten denselben Zuschuss, egal ob Sie die Regelversorgung oder eine hochwertigere Versorgung wählen.
  • check Bei geringem Einkommen greift die Härtefallregelung – dann verdoppelt sich der Festzuschuss und die Regelversorgung ist komplett kostenfrei.
Festzuschuss Zahnersatz: Was zahlt die Kasse?
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Inhaltsverzeichnis

1. Wie funktioniert der Festzuschuss beim Zahnersatz?

Seit 2005 gilt in Deutschland das Festzuschuss-System beim Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für jeden Befund – zum Beispiel einen fehlenden Zahn – einen festen Zuschuss. Dieser beträgt in der Regel 60% der Kosten für die sogenannte Regelversorgung, also die günstigste zweckmäßige Behandlung.

Entscheidend ist: Der Festzuschuss ist befundbezogen, nicht behandlungsbezogen. Das bedeutet, Sie erhalten denselben Zuschuss, egal ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine hochwertigere Alternative entscheiden. Wählen Sie beispielsweise ein Implantat statt der vorgesehenen Brücke, bleibt der Festzuschuss gleich – die Mehrkosten tragen Sie vollständig selbst.

So wird der Festzuschuss berechnet

Für jeden zahnmedizinischen Befund hat der Gesetzgeber eine Regelversorgung definiert. Die Krankenkasse ermittelt die durchschnittlichen Kosten dieser Standardbehandlung und zahlt davon 60% als Festzuschuss. Dieser Betrag ist bundesweit einheitlich festgelegt und ändert sich nur bei Anpassungen der Gebührenordnung.

Ein Beispiel: Fehlt Ihnen ein Backenzahn, sieht die Regelversorgung eine dreigliedrige Metallbrücke vor. Deren Kosten liegen bei etwa 900 Euro. Der Festzuschuss beträgt 60%, also rund 540 Euro. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat mit Krone für 2.800 Euro, erhalten Sie trotzdem nur die 540 Euro – die verbleibenden 2.260 Euro zahlen Sie selbst.

Wichtig: Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn

Bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt, erstellt er einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den Befund, legt die Regelversorgung fest und teilt Ihnen den genauen Festzuschuss mit. Beginnen Sie die Behandlung nicht, bevor die Genehmigung vorliegt – sonst riskieren Sie, dass die Kasse den Zuschuss verweigert.

2. Regelversorgung, gleichartig oder andersartig?

Beim Zahnersatz unterscheidet man drei Versorgungsformen: Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung. Diese Unterscheidung bestimmt, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt.

Regelversorgung: Die Standardlösung

Die Regelversorgung ist die vom Gesetzgeber festgelegte Standardtherapie. Sie ist medizinisch ausreichend, aber meist die einfachste und günstigste Lösung. Typische Beispiele sind Metallkronen ohne Verblendung im Backenzahnbereich oder Teilprothesen aus Kunststoff. Der Festzuschuss deckt 60% der Kosten – bei Härtefall sogar 100%.

Gleichartige Versorgung: Höherwertiges Material

Bei einer gleichartigen Versorgung wählen Sie die gleiche Grundform wie bei der Regelversorgung, aber mit höherwertigem Material. Beispiel: Statt einer Metallkrone entscheiden Sie sich für eine Vollkeramikkrone. Die Konstruktion bleibt gleich, nur das Material ist edler und ästhetischer. Der Festzuschuss bleibt identisch – die Mehrkosten für das bessere Material zahlen Sie selbst.

Andersartige Versorgung: Komplett andere Lösung

Eine andersartige Versorgung weicht grundlegend von der Regelversorgung ab. Typisches Beispiel: Die Regelversorgung sieht eine Brücke vor, Sie wählen aber ein Implantat. Beide ersetzen den fehlenden Zahn, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Auch hier gilt: Der Festzuschuss orientiert sich an der Regelversorgung – die oft erheblichen Mehrkosten für die andersartige Lösung tragen Sie vollständig selbst.

Die Wahl zwischen den drei Versorgungsformen ist eine Frage von Ästhetik, Komfort und Budget. Die Regelversorgung erfüllt ihren medizinischen Zweck, bietet aber weniger Komfort und Optik als hochwertigere Alternativen. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die Vor- und Nachteile jeder Option erklären, bevor Sie sich entscheiden.

3. Festzuschuss-Tabelle: aktuelle Beträge 2026

Die Höhe des Festzuschusses hängt vom zahnmedizinischen Befund ab. Die folgende Tabelle zeigt typische Festzuschuss-Beträge für häufige Zahnersatz-Situationen. Die Beträge gelten ohne Bonusheft – mit 5 oder 10 Jahren Bonusheft erhöhen sie sich entsprechend.

Festzuschüsse für Kronen

Eine Krone überkront einen stark geschädigten Zahn und stellt seine Form und Funktion wieder her. Die Regelversorgung sieht im Seitenzahnbereich eine Metallkrone vor, im Frontzahnbereich eine teilverblendete Krone.

  • Krone im Frontzahnbereich (teilverblendet): ca. 220 Euro Festzuschuss
  • Krone im Seitenzahnbereich (Metall): ca. 180 Euro Festzuschuss
  • Krone bei stark zerstörtem Zahn (mit Stiftaufbau): ca. 250 Euro Festzuschuss

Festzuschüsse für Brücken

Brücken ersetzen einen oder mehrere fehlende Zähne. Die Regelversorgung sieht je nach Lage eine Metall- oder teilverblendete Brücke vor.

  • Brücke bei einem fehlenden Backenzahn (3-gliedrig): ca. 540 Euro Festzuschuss
  • Brücke bei einem fehlenden Frontzahn (3-gliedrig): ca. 580 Euro Festzuschuss
  • Brücke bei zwei fehlenden Backenzähnen (4-gliedrig): ca. 720 Euro Festzuschuss

Festzuschüsse für Prothesen

Prothesen ersetzen mehrere oder alle Zähne in einem Kiefer. Die Regelversorgung sieht einfache Kunststoff-Teilprothesen oder Vollprothesen vor.

  • Teilprothese bei wenigen fehlenden Zähnen: ca. 400 bis 600 Euro Festzuschuss
  • Große Teilprothese (Modellgussprothese): ca. 450 bis 700 Euro Festzuschuss
  • Totalprothese (alle Zähne in einem Kiefer): ca. 500 Euro Festzuschuss

Festzuschuss bei Implantaten

Implantate gelten als andersartige Versorgung. Der Festzuschuss richtet sich nach der Regelversorgung für den Befund – meist einer Brücke. Das Implantat selbst wird nicht von der GKV bezuschusst, nur die Suprakonstruktion (Krone oder Prothesenbefestigung).

  • Einzelimplantat statt Brücke: ca. 540 Euro Festzuschuss (wie bei 3-gliedriger Brücke)
  • Implantatgetragene Prothese (4 Implantate): ca. 600 bis 800 Euro Festzuschuss
  • All-on-4 Versorgung (kompletter Kiefer): ca. 500 bis 600 Euro Festzuschuss (wie Totalprothese)
Befund Regelversorgung Festzuschuss (60%) Mit 10 Jahren Bonusheft (75%)
1 fehlender Backenzahn Brücke (ca. 900 €) 540 € 675 €
1 fehlender Frontzahn Brücke teilverblendet (ca. 970 €) 580 € 728 €
Krone Backenzahn Metallkrone (ca. 300 €) 180 € 225 €
Krone Frontzahn Teilverblendete Krone (ca. 370 €) 220 € 278 €
Alle Zähne fehlen (Kiefer) Totalprothese (ca. 830 €) 500 € 623 €

Die Beträge sind Durchschnittswerte und können je nach Region und Zahnarztpraxis leicht variieren. Ihr Zahnarzt nennt Ihnen im Heil- und Kostenplan den exakten Festzuschuss für Ihre individuelle Situation.

4. Höherer Zuschuss dank Bonusheft

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöhen Sie Ihren Festzuschuss deutlich. Das Bonusheft dokumentiert Ihre regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Je länger Sie es pflegen, desto höher fällt der Zuschuss der Krankenkasse aus.

So funktioniert die Bonusheft-Regelung

Erwachsene sollten einmal jährlich zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen, Jugendliche unter 18 Jahren zweimal jährlich. Bei jedem Besuch trägt Ihr Zahnarzt das Datum ins Bonusheft ein und stempelt es. Diese Dokumentation belegt Ihre regelmäßige Vorsorge.

  • Ohne Bonusheft: 60% Festzuschuss auf die Regelversorgung
  • Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70% Festzuschuss auf die Regelversorgung
  • Nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 75% Festzuschuss auf die Regelversorgung

Was "lückenlos" bedeutet

Lückenlos bedeutet: Sie dürfen in den zurückliegenden 5 oder 10 Jahren keine einzige Jahreskontrolle ausgelassen haben. Fehlt auch nur ein einziger Stempel, beginnt die Zählung von vorn. Es gibt jedoch Ausnahmen: Schwangerschaft, schwere Erkrankungen oder ein Auslandsaufenthalt können berücksichtigt werden, wenn Sie dies nachweisen.

Beispielrechnung: So viel bringt das Bonusheft

Ein konkretes Beispiel zeigt die Ersparnis. Angenommen, Sie benötigen eine dreigliedrige Brücke. Die Regelversorgung kostet 900 Euro, der Festzuschuss ohne Bonusheft beträgt 540 Euro (60%). Mit 10 Jahren Bonusheft steigt der Zuschuss auf 675 Euro (75%). Das sind 135 Euro mehr – nur durch regelmäßige Vorsorge.

Bei teurem Zahnersatz fällt der Unterschied noch deutlicher aus. Bei einem Implantat mit Regelversorgungskosten von 900 Euro sparen Sie ebenfalls 135 Euro durch das Bonusheft. Über ein Zahnleben gerechnet summieren sich diese Einsparungen auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro.

Tipps zur Bonusheft-Pflege

  • Festen Termin vereinbaren: Gehen Sie jedes Jahr zum gleichen Monat zur Kontrolle, so vergessen Sie es nicht.
  • Bonusheft nicht vergessen: Nehmen Sie das Heft zu jedem Zahnarztbesuch mit – auch bei Notfallbehandlungen.
  • Digitale Erinnerung: Viele Krankenkassen bieten Apps mit Erinnerungsfunktion für Vorsorgeuntersuchungen.
  • Verlust melden: Bei Verlust kann Ihr Zahnarzt die Einträge meist rekonstruieren – reagieren Sie schnell.

5. Eigenanteil senken: so sparen Sie beim Zahnersatz

Trotz Festzuschuss bleibt bei Zahnersatz oft ein erheblicher Eigenanteil. Mit den folgenden Strategien senken Sie Ihre Kosten deutlich und behalten die Kontrolle über Ihr Budget.

Härtefallregelung beantragen

Versicherte mit geringem Einkommen können die Härtefallregelung nutzen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei etwa 1.358 Euro brutto monatlich für Alleinstehende. Für jede im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um etwa 481 Euro. Bei Härtefall verdoppelt sich der Festzuschuss – die Regelversorgung ist dann komplett kostenfrei.

Auch wenn Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt, kann eine gleitende Härtefallregelung greifen. Dabei sinkt der Eigenanteil proportional. Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Zweitmeinung und Vergleichsangebote einholen

Die Kosten für identischen Zahnersatz können zwischen Zahnarztpraxen um 20 bis 40 Prozent variieren. Holen Sie mindestens zwei Vergleichsangebote ein. Viele Krankenkassen bieten kostenlose Zweitmeinungs-Services an, bei denen unabhängige Zahnärzte Ihren Heil- und Kostenplan prüfen und günstigere Alternativen vorschlagen.

Zahnzusatzversicherung als Eigenanteil-Schutz

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70% bis 100% der Gesamtkosten für Zahnersatz. Gute Tarife mit hoher Erstattung kosten etwa 16 bis 48 Euro monatlich. Die Allianz ZS90 beispielsweise erstattet 90% der Zahnersatzkosten und 100% der Prophylaxe.

Wichtig: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor eine Behandlung angeraten wird. Bereits diagnostizierte oder geplante Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen kann der Abschluss erschwert oder teurer sein.

Regelversorgung akzeptieren

Die Regelversorgung ist medizinisch ausreichend und funktional gleichwertig. Im nicht sichtbaren Backenzahnbereich erfüllt eine Metallkrone denselben Zweck wie eine teure Keramikkrone. Bei der Regelversorgung zahlen Sie nur einen geringen Eigenanteil – oder bei Härtefall gar nichts.

Ratenzahlung vereinbaren

Viele Zahnarztpraxen bieten zinsfreie Ratenzahlungen an. So verteilen Sie den Eigenanteil über mehrere Monate und vermeiden finanzielle Engpässe. Klären Sie die Konditionen vor Behandlungsbeginn schriftlich ab.

6. Fazit

Der Festzuschuss beim Zahnersatz ist ein befundbezogener Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Er beträgt 60% der Regelversorgung und erhöht sich mit einem gepflegten Bonusheft auf bis zu 75%. Der Zuschuss bleibt gleich, egal ob Sie die Regelversorgung oder eine hochwertigere Alternative wählen – Mehrkosten tragen Sie selbst.

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft, der Härtefallregelung bei geringem Einkommen und Vergleichsangeboten verschiedener Zahnarztpraxen senken Sie Ihren Eigenanteil deutlich. Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten und schützt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen.

Lassen Sie sich vor jeder Behandlung einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen und prüfen Sie Ihre Optionen sorgfältig. So behalten Sie die Kosten im Griff und erhalten den Zahnersatz, der zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.

7. Häufige Fragen zum Festzuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 60% der Kosten für die Regelversorgung. Mit einem gepflegten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70% nach 5 Jahren oder 75% nach 10 Jahren. Der Festzuschuss ist befundbezogen und gilt unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen.
Die Regelversorgung ist die vom Gesetzgeber festgelegte Standardtherapie für einen bestimmten Befund. Sie ist medizinisch ausreichend, aber meist die einfachste und günstigste Lösung. Beispiele sind Metallkronen im Seitenzahnbereich oder einfache Kunststoff-Teilprothesen. Der Festzuschuss orientiert sich immer an den Kosten der Regelversorgung.
Der Eigenanteil hängt von der gewählten Versorgung ab. Bei der Regelversorgung zahlen Sie 40% selbst (ohne Bonusheft), mit 10 Jahren Bonusheft nur 25%. Wählen Sie eine hochwertigere Versorgung, steigt der Eigenanteil entsprechend. Bei einem Implantat statt einer Brücke können mehrere tausend Euro Eigenanteil anfallen.
Mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge erhalten Sie 70% Festzuschuss, nach 10 Jahren 75%. Lückenlos bedeutet: Sie müssen in jedem Jahr zur Kontrolluntersuchung gegangen sein. Erwachsene benötigen einen Stempel pro Jahr, Jugendliche unter 18 zwei Stempel pro Jahr. Fehlt auch nur ein Stempel, beginnt die Zählung von vorn.
Gleichartige Versorgung bedeutet die gleiche Grundform wie die Regelversorgung, aber mit höherwertigem Material – etwa eine Keramikkrone statt Metallkrone. Andersartige Versorgung weicht grundlegend ab, wie ein Implantat statt einer Brücke. In beiden Fällen bleibt der Festzuschuss gleich, die Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Die Härtefallregelung greift bei geringem Einkommen – aktuell unter etwa 1.358 Euro brutto monatlich für Alleinstehende, plus 481 Euro pro weiterem Haushaltsmitglied. Bei Härtefall verdoppelt sich der Festzuschuss, sodass die Regelversorgung komplett kostenfrei ist. Beantragen Sie die Regelung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Ja, aber der Festzuschuss richtet sich nicht nach den Implantatkosten, sondern nach der Regelversorgung für den Befund. Wenn die Regelversorgung eine Brücke vorsieht, erhalten Sie den Festzuschuss für die Brücke – auch wenn Sie ein Implantat wählen. Das Implantat selbst wird von der GKV nicht bezuschusst, nur die Suprakonstruktion.
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