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GOZ: Was die Gebührenordnung für Patienten bedeutet Rechnungen verstehen, Kosten prüfen

Die GOZ regelt, wie Zahnärzte Privatleistungen abrechnen. So prüfen Sie Ihre Rechnung und erkennen hohe Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist die Rechtsgrundlage für alle privaten Zahnarztleistungen in Deutschland.
  • check Die Kosten berechnen sich aus GOZ-Ziffer, Punktwert (5,62 Cent) und einem Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5.
  • check Bis Faktor 2,3 muss der Zahnarzt nicht begründen; darüber ist eine schriftliche Erklärung auf der Rechnung Pflicht.
  • check Kassenpatienten erhalten GOZ-Rechnungen für Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Implantate oder hochwertige Füllungen.
  • check Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz und schützen vor hohen Eigenkosten.
GOZ: Was die Gebührenordnung für Patienten bedeutet
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Inhaltsverzeichnis

1. Was ist die GOZ und warum betrifft sie Sie?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit 1988 die verbindliche Rechtsgrundlage für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen in Deutschland. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2012. Die GOZ legt fest, welche Behandlungen wie viel kosten dürfen und unter welchen Bedingungen Zahnärzte höhere Honorare berechnen können.

Im Gegensatz zur GOZ steht die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen), die für gesetzlich Versicherte gilt. Während die BEMA ausschließlich für Kassenleistungen verwendet wird, kommt die GOZ immer dann zum Einsatz, wenn private Leistungen erbracht werden – entweder für Privatpatienten oder für Zusatzleistungen bei gesetzlich Versicherten.

Wann wird nach GOZ abgerechnet?

  • Privatpatienten: Alle zahnärztlichen Leistungen werden nach GOZ abgerechnet, da keine Kassenzulassung besteht.
  • Kassenpatienten mit Zusatzleistungen: Wenn Sie als gesetzlich Versicherter eine Leistung wünschen, die über die Regelversorgung hinausgeht (z.B. Bleaching, hochwertige Füllungen, professionelle Zahnreinigung), rechnet der Zahnarzt nach GOZ ab.
  • Wahlleistungen bei Zahnersatz: Entscheiden Sie sich für eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone, wird der Mehraufwand nach GOZ berechnet.

Unterschied zwischen GOZ und BEMA

Die BEMA regelt die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und ist für Zahnärzte mit Kassenzulassung bindend. Die Vergütung ist festgelegt und lässt keinen Spielraum für individuelle Preisgestaltung. Die GOZ hingegen ermöglicht es Zahnärzten, ihre Leistungen innerhalb eines definierten Rahmens (Steigerungsfaktoren von 1,0 bis 3,5) flexibel zu berechnen. Das erklärt, warum Privatleistungen teurer sind als Kassenleistungen.

Warum Sie die GOZ kennen sollten

Als Patient profitieren Sie davon, die Grundlagen der GOZ zu verstehen. Sie können Ihre Rechnung nachvollziehen, überhöhte Faktoren erkennen und im Zweifelsfall Widerspruch einlegen. Außerdem hilft Ihnen das Wissen bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung: Gute Tarife erstatten GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz – ein entscheidender Faktor, wenn Ihr Zahnarzt höhere Steigerungsfaktoren ansetzt.

2. Aufbau der GOZ: Ziffern, Punkte und Faktoren

Die GOZ besteht aus einem Katalog mit über 100 Leistungsziffern, die jeweils eine spezifische zahnärztliche Behandlung beschreiben. Jede Ziffer ist mit einem Punktwert versehen, der die Grundlage für die Berechnung bildet. Der aktuelle Punktwert beträgt 5,62 Cent und wurde zuletzt 2012 angepasst.

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Kosten für eine Behandlung ergeben sich aus der Formel: Punkte × Punktwert × Steigerungsfaktor. Ein Beispiel: GOZ 2197 (adhäsive Befestigung) hat 121 Punkte. Bei einem Steigerungsfaktor von 2,3 ergibt sich: 121 × 5,62 Cent × 2,3 = 15,64 Euro.

Steigerungsfaktoren: Der Spielraum des Zahnarztes

Der Steigerungsfaktor ist das zentrale Element der GOZ. Er liegt zwischen 1,0 (einfacher Satz) und 3,5 (Höchstsatz). Der Gesetzgeber hat einen Schwellenwert bei Faktor 2,3 festgelegt – dem sogenannten Regelhöchstsatz. Dieser Faktor gilt für durchschnittliche Behandlungen ohne besondere Erschwernisse.

  • Faktor 1,0 (einfacher Satz): Kommt selten vor, da er nur bei sehr einfachen Behandlungen gerechtfertigt ist. In der Praxis selten angewendet.
  • Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz): Gilt als Standardsatz für durchschnittliche Behandlungen. Zahnärzte müssen diesen Faktor nicht begründen.
  • Faktor 2,3 bis 3,5: Nur bei überdurchschnittlichem Aufwand zulässig. Der Zahnarzt muss die Überschreitung schriftlich auf der Rechnung begründen.
  • Faktor über 3,5: Nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn zulässig. Ohne Vereinbarung ist maximal Faktor 3,5 erlaubt.

Begründungspflicht ab Faktor 2,3

Überschreitet der Zahnarzt den Regelhöchstsatz von 2,3, muss er dies auf der Rechnung begründen. Typische Gründe sind: zeitaufwändige Behandlung, schwierige anatomische Verhältnisse, besonders präzise Arbeit oder ungewöhnliche Erschwernisse (z.B. starker Würgereiz, eingeschränkte Mundöffnung). Fehlt die Begründung, können Sie die Rechnung anfechten und eine Kürzung auf Faktor 2,3 verlangen.

Analogbewertung nach §6 GOZ

Nicht jede zahnärztliche Leistung ist in der GOZ katalogisiert. Für neue Behandlungsmethoden ohne eigene Ziffer greift §6 GOZ: Der Zahnarzt berechnet die Leistung nach einer vergleichbaren GOZ-Ziffer (Analogbewertung). Beispiel: Laserbehandlungen werden oft analog zu bestehenden Ziffern abgerechnet. Auch hier gelten die Steigerungsfaktoren von 1,0 bis 3,5, und der Zahnarzt muss die Analogziffer auf der Rechnung angeben.

Warum ist die GOZ seit 2012 nicht mehr angepasst?

Die letzte große Novellierung der GOZ erfolgte 2012. Seitdem ist der Punktwert unverändert bei 5,62 Cent geblieben. Zahnärztekammern fordern eine Anpassung an gestiegene Praxiskosten und Inflation. Bis dahin nutzen viele Zahnärzte den Steigerungsfaktor, um die fehlende Anpassung auszugleichen – ein Grund, warum Faktoren über 2,3 häufiger vorkommen.

3. Wichtige GOZ-Ziffern und ihre Bedeutung

Die GOZ umfasst über 100 Ziffern. Für Patienten sind vor allem die häufigsten Leistungen relevant, die regelmäßig auf Rechnungen auftauchen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten GOZ-Ziffern mit Beispielkosten je nach Steigerungsfaktor.

Diagnose und Beratung

  • GOZ 0010 (Untersuchung): 55 Punkte. Bei Faktor 2,3: 7,12 Euro. Wird bei jeder Erstuntersuchung berechnet.
  • GOZ 1000 (Beratung): 55 Punkte. Bei Faktor 2,3: 7,12 Euro. Für ausführliche Beratungsgespräche, oft in Kombination mit Behandlungsplanung.
  • GOZ 0080 (Röntgen Zahnfilm): 100 Punkte. Bei Faktor 2,3: 12,93 Euro. Einzelzahnaufnahme zur Diagnose.

Professionelle Zahnreinigung

  • GOZ 1040 (PZR): 120 Punkte. Bei Faktor 2,3: 15,52 Euro pro Zahn. Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der gereinigten Zähne ab. Üblich sind 50 bis 120 Euro für eine komplette PZR.
  • GOZ 4050 (Zahnsteinentfernung): 80 Punkte. Bei Faktor 2,3: 10,34 Euro. Wird oft zusätzlich zur PZR berechnet.

Füllungen und Adhäsivtechnik

  • GOZ 2060 (Kunststofffüllung einflächig): 120 Punkte. Bei Faktor 2,3: 15,52 Euro. Einfache Kunststofffüllung im sichtbaren Bereich.
  • GOZ 2080 (Kunststofffüllung mehrflächig): 180 Punkte. Bei Faktor 2,3: 23,28 Euro. Für größere Defekte mit mehreren Zahnflächen.
  • GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung): 121 Punkte. Bei Faktor 2,3: 15,64 Euro. Zusatzleistung bei hochwertigen Füllungen, die mit Spezialkleber befestigt werden.

Wurzelbehandlung

  • GOZ 2410 (Trepanation): 120 Punkte. Bei Faktor 2,3: 15,52 Euro. Eröffnung des Zahns zur Wurzelkanalbehandlung.
  • GOZ 2420 (Aufbereitung eines Wurzelkanals): 200 Punkte. Bei Faktor 2,3: 25,87 Euro. Wird pro Kanal berechnet, ein Backenzahn hat oft 3-4 Kanäle.
  • GOZ 2440 (Füllung eines Wurzelkanals): 150 Punkte. Bei Faktor 2,3: 19,40 Euro. Abschließende Versiegelung des Kanals.

Zahnersatz und Implantate

  • GOZ 5000 (Implantatinsertion): 800 bis 1.200 Punkte. Bei Faktor 2,3: 103 bis 155 Euro. Chirurgisches Einsetzen des Implantatkörpers.
  • GOZ 5050 (Freilegung Implantat): 150 Punkte. Bei Faktor 2,3: 19,40 Euro. Freilegen des Implantats nach Einheilphase.
  • GOZ 2210 (Krone, vollverblendet): 240 Punkte. Bei Faktor 2,3: 31,03 Euro. Zahnarzthonorar für eine Keramikkrone (ohne Laborkosten).

Bleaching

  • GOZ 4110 (Bleaching je Zahn): 50 bis 150 Punkte. Bei Faktor 2,3: 6,47 bis 19,40 Euro pro Zahn. Wird oft in Kombination mit Schienenfertigung abgerechnet.
GOZ-Ziffer Leistung Faktor 1,0 Faktor 2,3 Faktor 3,5
0010 Untersuchung 3,09 € 7,12 € 10,82 €
1000 Beratung 3,09 € 7,12 € 10,82 €
1040 PZR (pro Zahn) 6,74 € 15,52 € 23,59 €
2060 Füllung einflächig 6,74 € 15,52 € 23,59 €
2197 Adhäsivtechnik 6,80 € 15,64 € 23,78 €
2420 Wurzelkanal 11,24 € 25,87 € 39,34 €
5000 Implantat setzen 44,96 € 103,48 € 157,36 €

Die Tabelle zeigt, wie stark die Kosten je nach Steigerungsfaktor variieren. Bei einem Implantat kann der Unterschied zwischen Faktor 1,0 und 3,5 mehr als 100 Euro betragen – zusätzlich zu den Laborkosten und Materialkosten, die separat berechnet werden.

4. So prüfen Sie Ihre Zahnarztrechnung richtig

Eine Zahnarztrechnung nach GOZ ist für Laien oft schwer zu durchschauen. Mit wenigen Kenntnissen können Sie jedoch prüfen, ob die Rechnung korrekt ist und ob Ihr Zahnarzt die gesetzlichen Vorgaben einhält.

Pflichtangaben auf einer GOZ-Rechnung

Jede Rechnung nach GOZ muss folgende Angaben enthalten, sonst ist sie formell fehlerhaft und Sie können Nachbesserung verlangen:

  • GOZ-Ziffer und Leistungsbeschreibung: Die exakte Ziffer (z.B. 2197) und eine kurze Beschreibung der Leistung (z.B. "Adhäsive Befestigung").
  • Punktwert und Anzahl der Punkte: Der aktuelle Punktwert (5,62 Cent) und die Punktzahl der Ziffer (z.B. 121 Punkte).
  • Steigerungsfaktor: Der angewendete Faktor (z.B. 2,3 oder 3,0).
  • Begründung bei Überschreitung von 2,3: Falls der Faktor über 2,3 liegt, muss eine schriftliche Begründung auf der Rechnung stehen.
  • Gesamtbetrag pro Position: Die Summe aus Punkte × Punktwert × Faktor.
  • Mehrwertsteuer: Zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, Laborkosten unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer. Beides muss getrennt ausgewiesen werden.

Häufige Fehler auf Zahnarzt-Rechnungen

  • Fehlende Begründung bei hohen Faktoren: Wird Faktor 2,4 oder höher ohne Erklärung berechnet, ist die Rechnung fehlerhaft. Fordern Sie schriftlich eine Begründung nach.
  • Doppelabrechnung: Manche Leistungen sind in einer GOZ-Ziffer bereits enthalten und dürfen nicht separat berechnet werden. Beispiel: Die Anästhesie (Spritze) ist oft Bestandteil der Hauptleistung.
  • Analogbewertung ohne Erklärung: Wird eine Leistung nach §6 GOZ analog berechnet, muss die Vergleichsziffer angegeben werden.
  • Falscher Punktwert: Der Punktwert muss 5,62 Cent betragen. Ein abweichender Wert ist unzulässig.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rechnungsprüfung

  • 1. GOZ-Ziffer nachschlagen: Nutzen Sie Online-Tools oder GOZ-Tabellen, um die Ziffer und die Punktzahl zu prüfen.
  • 2. Faktor überprüfen: Liegt der Faktor über 2,3? Ist eine Begründung vorhanden?
  • 3. Rechnung nachrechnen: Multiplizieren Sie Punkte × 5,62 Cent × Faktor. Stimmt das Ergebnis mit der Rechnung überein?
  • 4. Laborkosten prüfen: Sind die Laborkosten plausibel? Fordern Sie bei Bedarf eine Aufstellung vom Labor an.
  • 5. Vergleich mit anderen Angeboten: Bei hohen Rechnungen lohnt sich eine Zweitmeinung oder ein Vergleich mit Durchschnittspreisen.

Widerspruchsrecht bei falscher Abrechnung

Finden Sie Fehler auf Ihrer Rechnung, haben Sie das Recht, binnen zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Formulieren Sie Ihre Einwände konkret (z.B. "GOZ 2197: Faktor 3,2 ohne Begründung – bitte auf 2,3 korrigieren"). Der Zahnarzt muss die Rechnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Weigert er sich, können Sie die Zahnärztekammer oder Schlichtungsstellen einschalten.

5. GOZ-Abrechnung und Zahnzusatzversicherung

Für gesetzlich Versicherte ist eine Zahnzusatzversicherung oft die einzige Möglichkeit, hohe Eigenkosten bei privatzahnärztlichen Leistungen zu vermeiden. Die Zahnzusatzversicherung erstattet GOZ-Leistungen nach den Tarifbedingungen – entscheidend ist, bis zu welchem Steigerungsfaktor die Versicherung zahlt.

Erstattung bis Faktor 3,5 – warum das wichtig ist

Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz. Das ist entscheidend, weil viele Zahnärzte bei aufwändigen Behandlungen Faktoren zwischen 2,5 und 3,5 berechnen. Leistet Ihre Versicherung nur bis Faktor 2,3, müssen Sie die Differenz selbst tragen – bei einem Implantat können das mehrere hundert Euro sein.

Unterschied Regelversorgung und Privatleistung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Diese wird nach BEMA abgerechnet und ist deutlich günstiger als eine GOZ-Abrechnung. Entscheiden Sie sich für eine hochwertige Privatleistung (z.B. Vollkeramikkrone statt Metallkrone), übernimmt die GKV nur den Festzuschuss – den Restbetrag nach GOZ müssen Sie selbst oder Ihre Zahnzusatzversicherung zahlen.

Relevanz für Kassenpatienten

Auch Kassenpatienten sollten die GOZ kennen, denn viele beliebte Behandlungen sind keine Kassenleistung und werden privat nach GOZ abgerechnet. Dazu gehören: professionelle Zahnreinigung (PZR), Bleaching, hochwertige Füllungen im Seitenzahnbereich, Implantate und aufwändige Wurzelkanalbehandlungen. Wer regelmäßig solche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken.

Tarifwahl: Worauf Sie achten sollten

  • Erstattung bis Faktor 3,5: Achten Sie darauf, dass der Tarif GOZ-Leistungen bis zum Höchstsatz erstattet. Tarife mit Begrenzung auf Faktor 2,3 sind unzureichend.
  • Hohe Erstattungssätze: Gute Tarife erstatten 80% bis 100% der Kosten – je nach Staffelung in den ersten Versicherungsjahren.
  • Keine Analogbewertung-Ausschlüsse: Manche Tarife schließen Leistungen nach §6 GOZ (Analogbewertung) aus. Das kann bei innovativen Behandlungen problematisch werden.
  • Deckung für PZR und Prophylaxe: Viele Tarife erstatten PZR bis zu 200 Euro pro Jahr – ein wichtiger Baustein für Kassenpatienten.

Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie hochwertigen Zahnersatz bevorzugen, regelmäßig zur PZR gehen oder mit größeren Behandlungen rechnen. Die monatlichen Beiträge liegen je nach Tarif zwischen 15 und 40 Euro – bei einer einzigen Implantatversorgung hat sich die Versicherung oft schon amortisiert.

6. GOZ-Rechnung zu hoch? Das können Sie tun

Wenn Sie eine Zahnarzt-Rechnung erhalten, die Ihnen überhöht erscheint, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Rechnung prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu kürzen.

Rechnung prüfen lassen

Die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes bietet kostenlose Gutachten und Beratung bei strittigen Rechnungen an. Reichen Sie die Rechnung zusammen mit einer kurzen Begründung Ihrer Zweifel ein. Die Kammer prüft, ob die GOZ-Abrechnung korrekt ist und ob die Steigerungsfaktoren gerechtfertigt sind. Das Gutachten ist für beide Seiten bindend und hilft, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.

Verbraucherzentralen und Patientenberatung

Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Zahnarzt-Rechnungen an. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) prüft kostenlos, ob eine Rechnung plausibel ist. Beide Stellen können Ihnen bei der Formulierung eines Widerspruchs helfen.

Kostengutachten anfordern

Bei besonders hohen Rechnungen können Sie ein unabhängiges Kostengutachten bei einem Sachverständigen beauftragen. Das kostet in der Regel 100 bis 300 Euro, kann sich aber lohnen, wenn die Rechnung mehrere tausend Euro beträgt. Das Gutachten zeigt, ob die berechneten Leistungen und Faktoren angemessen sind.

Verhandlung mit dem Zahnarzt

In vielen Fällen lässt sich eine Einigung direkt mit dem Zahnarzt erzielen. Sprechen Sie Ihre Bedenken sachlich an und bitten Sie um eine Erklärung der hohen Faktoren. Manche Zahnärzte sind bereit, den Faktor zu reduzieren oder eine Ratenzahlung anzubieten.

Heil- und Kostenplan vorab anfordern

Bei größeren Behandlungen sollten Sie stets einen detaillierten Heil- und Kostenplan anfordern, bevor die Behandlung beginnt. Der Plan zeigt alle geplanten Leistungen, GOZ-Ziffern und voraussichtlichen Kosten. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können vorab verschiedene Angebote einholen.

Wichtig: Zahlen Sie eine umstrittene Rechnung nicht sofort, sondern legen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch ein. Haben Sie bereits gezahlt, wird eine nachträgliche Korrektur deutlich schwieriger.

7. Fazit

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt seit 2012, wie privatzahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Sie gilt für Privatpatienten und für alle Zusatzleistungen, die gesetzlich Versicherte über die Regelversorgung hinaus wünschen. Das Verständnis der GOZ hilft Ihnen, Zahnarzt-Rechnungen nachzuvollziehen, überhöhte Faktoren zu erkennen und Ihre Rechte als Patient wahrzunehmen.

Entscheidend sind die Steigerungsfaktoren: Der Regelhöchstsatz liegt bei 2,3, höhere Faktoren bis 3,5 benötigen eine schriftliche Begründung. Überschreitet der Zahnarzt ohne Begründung die 2,3, können Sie die Rechnung kürzen lassen. Eine Zahnzusatzversicherung, die GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz erstattet, schützt Sie vor hohen Eigenkosten bei aufwändigen Behandlungen.

Fordern Sie vor größeren Behandlungen stets einen Heil- und Kostenplan an und prüfen Sie die Rechnung genau. Bei Unklarheiten stehen Ihnen die Zahnärztekammer, Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung zur Seite. Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um Ihre Zahnarzt-Rechnungen zu verstehen und Kosten zu kontrollieren.

8. Häufige Fragen zur GOZ

Der Steigerungsfaktor 2,3 ist der sogenannte Regelhöchstsatz der GOZ. Er gilt als Standardsatz für durchschnittliche Behandlungen ohne besondere Erschwernisse. Der Zahnarzt muss diesen Faktor nicht begründen. Erst bei Überschreitung von 2,3 ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Die Kosten berechnen sich aus: Punkte × 5,62 Cent × Faktor. Beispiel: Bei 120 Punkten und Faktor 2,3 ergeben sich 15,52 Euro.
Ja, ab Faktor 2,4 ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung zwingend erforderlich. Typische Begründungen sind: zeitaufwändige Behandlung, schwierige anatomische Verhältnisse, ungewöhnliche Erschwernisse oder besonders präzise Arbeit. Fehlt die Begründung, ist die Rechnung formell fehlerhaft. Sie können dann eine Korrektur auf Faktor 2,3 verlangen. Bei Faktoren über 3,5 ist zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn nötig.
Die GOZ regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten und Zusatzleistungen bei Kassenpatienten. Die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) gilt für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Bei BEMA sind die Honorare festgelegt, bei GOZ kann der Zahnarzt Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 anwenden. BEMA-Leistungen sind in der Regel günstiger, umfassen aber nur die medizinisch notwendige Regelversorgung.
Ja, Kassenpatienten erhalten GOZ-Rechnungen für alle Leistungen, die nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dazu zählen: professionelle Zahnreinigung, Bleaching, hochwertige Füllungen im Seitenzahnbereich, Vollkeramikkronen statt Metallkronen und Implantate. Auch bei Zahnersatz wird der Teil, der über die Regelversorgung hinausgeht, nach GOZ privat abgerechnet. Die GKV zahlt nur den Festzuschuss auf Basis der BEMA.
Prüfen Sie folgende Punkte: Sind alle GOZ-Ziffern korrekt angegeben? Stimmt der Punktwert (5,62 Cent)? Ist bei Faktoren über 2,3 eine Begründung vorhanden? Rechnen Sie nach: Punkte × 5,62 Cent × Faktor. Bei Zweifeln können Sie die Rechnung kostenlos von der zuständigen Zahnärztekammer prüfen lassen. Auch Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung (UPD) helfen bei der Einschätzung.
GOZ 1040 steht für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Ziffer hat 120 Punkte und wird pro Zahn berechnet. Bei Faktor 2,3 kostet die Reinigung eines Zahns 15,52 Euro. Da meist alle Zähne gereinigt werden, liegt die Gesamtrechnung zwischen 50 und 120 Euro. Die PZR ist keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden. Einige Krankenkassen bezuschussen die PZR im Rahmen von Bonusprogrammen.
Das hängt vom Tarif ab. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz. Tarife, die nur bis Faktor 2,3 leisten, decken höhere Faktoren nicht ab – die Differenz müssen Sie selbst zahlen. Achten Sie beim Tarifvergleich darauf, dass der Höchstsatz von 3,5 abgedeckt ist. Bei aufwändigen Behandlungen wie Implantaten kann das mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Prüfen Sie auch, ob Analogbewertungen nach §6 GOZ erstattet werden.
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