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Zahnbehandlung im Ausland: Lohnt sich das? Kosten, Risiken und Kassenleistungen

Zahnbehandlung im Ausland kann bis zu 70% günstiger sein – doch Qualität, Nachsorge und Erstattung zählen ebenso.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Implantate kosten im Ausland 600 bis 1.500 Euro, in Deutschland dagegen 1.800 bis 3.500 Euro – eine Ersparnis von bis zu 70%.
  • check Der Festzuschuss der Krankenkasse wird auch im EU-Ausland gezahlt, sofern ein genehmigter Heil- und Kostenplan vorliegt.
  • check Ungarn, Polen und Tschechien zählen zu den beliebtesten Zielen für Zahntourismus aus Deutschland.
  • check Eingeschränkte Gewährleistung und fehlende Nachsorge vor Ort gehören zu den größten Risiken einer Auslandsbehandlung.
  • check Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen im EU-Ausland nach denselben Regeln wie in Deutschland.
Zahnbehandlung im Ausland: Lohnt sich das?
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum lassen sich immer mehr Deutsche im Ausland behandeln?

Die Kosten für Zahnersatz in Deutschland gehören zu den höchsten in Europa. Ein einzelnes Implantat mit Krone kostet hierzulande 1.800 bis 3.500 Euro, eine Vollkeramikkrone 700 bis 1.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt davon nur einen Festzuschuss, der sich an der günstigsten Regelversorgung orientiert. Den Rest tragen Patienten selbst.

Immer mehr Versicherte suchen deshalb nach günstigeren Alternativen im Ausland. Besonders bei aufwändigem Zahnersatz wie Implantaten oder Brücken sind Ersparnisse von 50 bis 70% möglich. Ungarn ist dabei das beliebteste Ziel für deutsche Patienten, gefolgt von der Türkei, Polen und Tschechien. Die Kliniken dort werben gezielt um deutsche Kunden und bieten häufig Komplettpakete inklusive Anreise und Unterkunft an.

Doch günstigere Preise allein sollten nicht den Ausschlag geben. Wer eine Zahnbehandlung im Ausland plant, muss Qualität, Nachsorge, Gewährleistung und die Erstattung durch Krankenkasse oder Zusatzversicherung sorgfältig prüfen.

2. Beliebte Länder für Zahnbehandlungen im Vergleich

Die Preise für Zahnbehandlungen unterscheiden sich je nach Land erheblich. In der folgenden Übersicht finden Sie die typischen Kosten für eine Zahnkrone und ein Implantat mit Krone in den beliebtesten Zielländern.

Land Krone Implantat mit Krone
Deutschland 700 – 1.000 Euro 1.800 – 3.500 Euro
Ungarn 200 – 350 Euro 800 – 1.500 Euro
Türkei 150 – 300 Euro 600 – 1.200 Euro
Polen 180 – 320 Euro 700 – 1.300 Euro
Tschechien 200 – 350 Euro 750 – 1.400 Euro

Ungarn: Marktführer im Zahntourismus

Ungarn gilt als das beliebteste Ziel für Zahntourismus aus Deutschland. Besonders die grenznahen Städte Sopron, Mosonmagyaróvár und Budapest haben sich auf deutsche Patienten spezialisiert. Die Ersparnisse liegen bei 50 bis 70% gegenüber deutschen Preisen. Viele Kliniken beschäftigen deutschsprachiges Personal und arbeiten mit deutschen Laboren zusammen.

Türkei: Besonders günstig, aber weiter entfernt

Die Türkei bietet die niedrigsten Preise, liegt aber auch am weitesten entfernt. Antalya und Istanbul sind die wichtigsten Standorte. Die Anreise per Flug und die Entfernung erschweren die Nachsorge. Für einfache Behandlungen wie Veneers oder Kronen kann sich die Türkei lohnen, bei komplexem Zahnersatz mit mehreren Sitzungen ist die Distanz ein Nachteil.

Polen und Tschechien: Kurze Anfahrt für Grenzregionen

Für Patienten aus Ostdeutschland, Bayern oder Sachsen sind Polen und Tschechien wegen der kurzen Anfahrt attraktiv. Die Qualitätsstandards in der EU sind grundsätzlich vergleichbar. Die Ersparnisse fallen etwas geringer aus als in Ungarn oder der Türkei, dafür sind Nachsorgetermine leichter wahrzunehmen.

3. Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnbehandlungen im Ausland?

Die Frage der Kostenerstattung ist für viele Patienten entscheidend. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob die Behandlung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet.

EU-Ausland: Festzuschuss wird gezahlt

Seit einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2004 müssen gesetzliche Krankenkassen den Festzuschuss auch für Zahnersatz aus dem EU-Ausland zahlen. Das bedeutet: Sie erhalten denselben Zuschuss wie bei einer Behandlung in Deutschland. Die Erstattung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip – Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Kasse ein.

Heil- und Kostenplan vorab erstellen lassen

Damit die Krankenkasse den Festzuschuss bewilligt, müssen Sie vor der Auslandsbehandlung einen Heil- und Kostenplan bei einem deutschen Zahnarzt erstellen lassen. Diesen Plan reichen Sie bei Ihrer Kasse ein und warten die Genehmigung ab. Ohne genehmigten Heil- und Kostenplan riskieren Sie, auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.

Außerhalb der EU: Eingeschränkte Erstattung

Bei Behandlungen außerhalb der EU (z.B. Türkei) ist die Erstattung durch die GKV stark eingeschränkt. In der Regel werden die Kosten nur bis zur Höhe erstattet, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären. In der Praxis bedeutet das: Der Festzuschuss kann gezahlt werden, ist aber nicht garantiert. Klären Sie die Erstattung vorab schriftlich mit Ihrer Kasse.

Privatversicherte: Erstattung nach Tarif

Für privat Versicherte gelten die Bedingungen ihres jeweiligen Tarifs. Viele PKV-Tarife erstatten Behandlungen im EU-Ausland ohne Einschränkung, sofern die Rechnung den Anforderungen entspricht. Bei Behandlungen außerhalb der EU kann eine zeitliche Begrenzung gelten. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

4. Risiken und Nachteile einer Auslandsbehandlung

Neben den finanziellen Vorteilen birgt eine Zahnbehandlung im Ausland auch Risiken, die Sie vor Ihrer Entscheidung kennen sollten.

  • Nachsorge vor Ort nicht möglich: Nach einer aufwändigen Behandlung wie einer Implantation sind Kontrolltermine notwendig. Wenn Komplikationen auftreten, müssen Sie erneut ins Ausland reisen oder einen deutschen Zahnarzt aufsuchen, der die Arbeit eines Kollegen übernimmt – was nicht jeder gerne tut.
  • Eingeschränkte Gewährleistung: In Deutschland gilt eine zweijährige Gewährleistungspflicht auf Zahnersatz. Im Ausland richtet sich die Gewährleistung nach dem jeweiligen Landesrecht. Nachbesserungen sind mit erneutem Reiseaufwand verbunden.
  • Qualitätsunterschiede bei Materialien: Nicht alle Kliniken im Ausland verwenden dieselben Materialstandards wie in Deutschland. Fragen Sie gezielt nach CE-zertifizierten Materialien und lassen Sie sich die Herkunft schriftlich bestätigen.
  • Sprachbarriere: Auch wenn viele Kliniken deutschsprachiges Personal anbieten, kann die Kommunikation bei komplizierten Befunden eingeschränkt sein. Missverständnisse können zu unerwünschten Ergebnissen führen.
  • Versteckte Zusatzkosten: Zu den reinen Behandlungskosten kommen Reisekosten, Unterkunft, eventuelle Nachbesserungsreisen und Verdienstausfall hinzu. Diese Nebenkosten können die Ersparnis deutlich schmälern.

5. Checkliste: Worauf Sie vor der Behandlung achten sollten

Wer sich für eine Zahnbehandlung im Ausland entscheidet, sollte die folgenden Punkte vor der Reise klären.

  • Heil- und Kostenplan erstellen: Lassen Sie vor der Auslandsbehandlung einen Heil- und Kostenplan von Ihrem deutschen Zahnarzt erstellen und bei der Krankenkasse genehmigen.
  • Klinik sorgfältig recherchieren: Prüfen Sie Bewertungen, Zertifizierungen und Referenzen der Klinik. Achten Sie auf ISO-Zertifizierungen und fragen Sie nach der Erfahrung mit deutschen Patienten.
  • Behandlungsplan schriftlich vereinbaren: Lassen Sie sich einen detaillierten Behandlungsplan mit allen Leistungen, Materialien und Kosten schriftlich zusenden, bevor Sie anreisen.
  • Materialien dokumentieren lassen: Fordern Sie einen Materialpass für den eingesetzten Zahnersatz an. Dieser dokumentiert die verwendeten Materialien und erleichtert die Nachsorge in Deutschland.
  • Gewährleistung klären: Vereinbaren Sie schriftlich eine Gewährleistung für den Zahnersatz. Klären Sie, wer bei Nachbesserungen die Kosten für Anreise und Unterkunft trägt.
  • Nachsorge in Deutschland organisieren: Suchen Sie vor der Reise einen Zahnarzt in Deutschland, der bereit ist, die Nachsorge zu übernehmen. Nicht jeder Zahnarzt betreut Zahnersatz aus dem Ausland.
  • Erstattung mit Versicherung klären: Prüfen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls Ihrer Zahnzusatzversicherung, welche Kosten erstattet werden.

6. Zahnzusatzversicherung und Auslandsbehandlung

Viele Patienten fragen sich, ob ihre Zahnzusatzversicherung auch bei Behandlungen im Ausland leistet. Die Antwort hängt vom jeweiligen Tarif ab.

EU-Ausland: Häufig mitversichert

Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungskosten auch bei Zahnärzten innerhalb der EU. Die Erstattung erfolgt nach denselben Regeln wie bei einer Behandlung in Deutschland. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Rechnung den formalen Anforderungen entspricht und die Behandlung medizinisch notwendig war.

Außerhalb der EU: Oft eingeschränkt

Bei Behandlungen außerhalb der EU gelten häufig Einschränkungen. Manche Tarife schließen Behandlungen in Nicht-EU-Ländern komplett aus, andere begrenzen die Erstattung auf einen bestimmten Zeitraum oder Höchstbetrag. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs genau.

Alternative: In Deutschland behandeln lassen

Wer eine gute Zahnzusatzversicherung abschließt, kann sich hochwertige Behandlungen auch in Deutschland leisten. Tarife mit 80 bis 100% Erstattung reduzieren den Eigenanteil so stark, dass die Ersparnis durch eine Auslandsbehandlung oft kaum noch ins Gewicht fällt – bei gleichzeitig besserer Nachsorge und voller Gewährleistung.

7. Fazit: Wann lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

Eine Zahnbehandlung im Ausland kann sich finanziell lohnen, wenn umfangreicher Zahnersatz benötigt wird und die Ersparnis trotz Reise- und Nebenkosten erheblich bleibt. Besonders bei Implantaten oder mehreren Kronen sind die Preisunterschiede groß genug, um den Aufwand zu rechtfertigen.

Für kleinere Behandlungen, bei Patienten mit Vorerkrankungen oder wenn eine engmaschige Nachsorge nötig ist, überwiegen die Risiken oft den Kostenvorteil. Wer eine Zahnzusatzversicherung mit hoher Erstattung abschließt, kann auch in Deutschland zu planbaren Kosten behandelt werden – mit voller Gewährleistung und kurzen Wegen zum Zahnarzt.

8. Häufige Fragen zur Zahnbehandlung im Ausland

Bei Behandlungen innerhalb der EU zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss wie bei einer Behandlung in Deutschland. Voraussetzung ist ein vorab genehmigter Heil- und Kostenplan. Außerhalb der EU ist die Erstattung stark eingeschränkt und sollte vorher schriftlich mit der Kasse geklärt werden.
Ja, ein Heil- und Kostenplan ist dringend empfohlen. Lassen Sie diesen von Ihrem deutschen Zahnarzt erstellen und bei der Krankenkasse genehmigen, bevor Sie die Behandlung im Ausland beginnen. Ohne genehmigten Plan riskieren Sie, dass die Kasse den Festzuschuss verweigert.
Ja, Zahnbehandlungskosten im Ausland können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen auch die notwendigen Reise- und Übernachtungskosten. Die Kosten müssen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, die von Einkommen und Familienstand abhängt.
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Recht des Behandlungslandes. In Deutschland gilt eine zweijährige Gewährleistung, im Ausland können andere Regelungen gelten. Nachbesserungen erfordern eine erneute Reise. Ein deutscher Zahnarzt ist nicht verpflichtet, fehlerhafte Arbeit aus dem Ausland kostenlos zu korrigieren.
Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen innerhalb der EU nach denselben Regeln wie in Deutschland. Bei Behandlungen außerhalb der EU gelten oft Einschränkungen. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs oder fragen Sie vor der Behandlung direkt bei Ihrem Versicherer nach.
Ungarn ist das beliebteste Ziel für Zahntourismus aus Deutschland mit Ersparnissen von 50 bis 70%. Auch Polen und Tschechien bieten gute Qualität bei kurzer Anreise. Die Türkei ist am günstigsten, liegt aber weiter entfernt, was die Nachsorge erschwert. Alle EU-Länder bieten den Vorteil der GKV-Erstattung.
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