4. Übernimmt die Krankenkasse die Aligner-Kosten?
Die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist für viele Patienten entscheidend. Die kurze Antwort: Bei Erwachsenen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Aligner in der Regel nicht.
Regelungen für Erwachsene
Kieferorthopädische Behandlungen gelten bei Erwachsenen als medizinisch nicht notwendig und werden daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezuschusst. Eine Ausnahme bilden schwere Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung erfordern. In diesen Fällen übernimmt die Kasse jedoch in der Regel die Kosten für eine feste Zahnspange, nicht für Aligner.
Regelungen für Kinder und Jugendliche
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sieht die Situation anders aus. Die GKV übernimmt kieferorthopädische Behandlungen bei Fehlstellungen der Kieferindikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Allerdings gilt diese Kostenübernahme meist nur für konventionelle Zahnspangen. Aligner werden auch bei Kindern und Jugendlichen häufig nicht erstattet oder nur anteilig in Höhe des Festzuschusses für eine herkömmliche Behandlung.
Was zahlen AOK, TK und andere Kassen?
Die großen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer oder DAK unterscheiden sich bei der Aligner-Erstattung nicht wesentlich: Alle folgen den gesetzlichen Vorgaben und übernehmen bei Erwachsenen keine Kosten. Einige Kassen bieten jedoch Bonusprogramme oder Partnerschaften mit Aligner-Anbietern an, die geringe Rabatte ermöglichen.
Beihilfe für Beamte
Für Beamte mit Beihilfeanspruch gelten eigene Regelungen. Die Beihilfe orientiert sich meist an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen werden daher auch hier nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Eine Erstattung ist am ehesten möglich, wenn ein Kieferorthopäde die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.