6. Versicherungsschutz und Zuschüsse für Zahnkronen
Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt einen Festzuschuss, der sich nach der Diagnose richtet - unabhängig davon, welches Material Sie wählen. Grundlage für diesen Zuschuss ist die sogenannte Regelversorgung, die meist eine Metallkrone aus Nichtedelmetall umfasst.
Der Basis-Zuschuss beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung. Wenn Sie ein Bonusheft lückenlos führen, erhöht sich dieser Zuschuss: Nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 %. Bei einem Kostenbeispiel von 400 EUR übernimmt die GKV somit 240 EUR (60 %), während Sie den Rest von 160 EUR selbst zahlen.
Bevor die Behandlung beginnt, reicht Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) elektronisch bei der Kasse ein. Seit Juli 2022 erfolgt die Genehmigung oft noch am selben Werktag. Ein genehmigter Plan bleibt sechs Monate gültig. Ohne vorherige Genehmigung riskieren Sie, dass die Kasse den Zuschuss verweigert.
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Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn einreichen
Reichen Sie den Heil- und Kostenplan (HKP) unbedingt VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse ein:
- Ohne genehmigten HKP kann die Krankenkasse den Festzuschuss verweigern
- Der HKP muss auch bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht werden
- Ein genehmigter HKP bleibt sechs Monate gültig
Während die GKV die Grundversorgung bezuschusst, müssen Patienten bei hochwertigeren Alternativen mit einem Eigenanteil rechnen.
Eigenanteil für Patienten
Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Krone, etwa aus Vollkeramik oder Gold, zahlt die GKV weiterhin nur den Festzuschuss für die Regelversorgung. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Ein Beispiel: Für eine Vollkeramikkrone, die 800 EUR kostet, bleiben nach dem GKV-Zuschuss von 240 EUR noch 560 EUR Eigenanteil. Bei einer Gold-Keramik-Krone für 1.300 EUR steigt Ihr Anteil auf 1.060 EUR.
Patienten mit sehr niedrigem Einkommen oder Sozialleistungen profitieren von der Härtefallregelung. In diesem Fall übernimmt die GKV bis zu 100 % der Kosten für die Regelversorgung. Entscheiden Sie sich dennoch für ein teureres Material, müssen Sie die Differenz weiterhin selbst zahlen.
Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, die Lücke zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten zu schließen.
Wie eine Zahnzusatzversicherung hilft
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren oder sogar vollständig abdecken. Je nach Tarif erstattet die Versicherung bis zu 100 % der Gesamtkosten, auch für hochwertige Materialien wie Zirkonoxid oder Vollkeramik. Das bedeutet: Ihr Eigenanteil kann auf null Euro sinken.
Wichtig bei der Wahl des Tarifs: Viele Versicherungen haben Wartezeiten (meist 6 Monate) und Leistungsstaffeln in den ersten Jahren, z. B. eine maximale Erstattung von 1.500 EUR im ersten Jahr. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan auch bei Ihrer Zusatzversicherung ein, bevor die Behandlung beginnt. Ein weitergeführtes Bonusheft hilft ebenfalls, da ein höherer GKV-Zuschuss die Gesamtkosten senkt und damit die Erstattung verbessert.
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Rechenbeispiel: Vollkeramikkrone mit Versicherung
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Vollkeramikkrone
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− 800 EUR
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GKV-Festzuschuss (60%)
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+ 240 EUR
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ZZV-Erstattung (Beispiel)
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+ 420 EUR
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| Ihr Eigenanteil: |
140 EUR |
Fazit:
Ohne Zahnzusatzversicherung zahlen Sie 560 EUR aus eigener Tasche. Mit der passenden ZZV sinkt Ihr Eigenanteil auf nur 140 EUR - je nach Tarif sogar auf 0 EUR.
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