SCHÖNE ZÄHNE FÜR ALLE mit der richtigen Zahnzusatzversicherung
100 % für Zahnreinigungen – PZR-Flatrate
ohne Wartezeit
- task_alt 100% für Zahnreinigungen
- task_alt 100% für Zahnfüllungen & Inlays
- task_alt 100% für Zahnschienen

100 % für Zahnreinigungen – PZR-Flatrate
ohne Wartezeit
Der Tarif kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.
Suchen Sie nach einem Versicherungsschutz, der keine Wünsche offen lässt? Bei uns finden Sie Ihre passgenaue Lösung. Unser Vergleichsrechner präsentiert Ihnen aus über 50 hochwertigen Tarifen genau die Angebote, die zu Ihren Anforderungen passen. Transparent, übersichtlich und vor allem: auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihren optimalen Versicherungsschutz zu entdecken.
100% Kostenübernahme OHNE Wartezeit! Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet.
100% Kostenübernahme für hochwertige Zahnfüllungen inkl. Inlays! Ohne Begrenzung der Anzahl an Zahnfüllungen.
100% Kostenübernahme für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher- und DROS-Schienen). Nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
100% Kostenübernahme für schmerz- und angstlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Lachgas und Hypnose.
100% Kostenübernahme für Parodontitisbehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeratenen oder medizinisch notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme: Bei der prof. Zahnreinigung darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.
Bei uns erhalten Sie garantiert den besten Preis. Nirgendwo günstiger, ansonsten erstatten wir Ihnen das Geld zurück.
Bereits angeratene Behandlungen sind NICHT versichert. Zahnreinigungen sind davon nicht betroffen und sind unabhängig davon immer nach Vertragsbeginn mitversichert.
Der monatliche Betrag passt sich automatisch an.
Alle Kosten für prof. Zahnreinigungen werden zu 100% übernommen. Ganz egal, wie oft Sie Zahnreinigungen in Anspruch nehmen.
Das Budget ist nur für das laufende Jahr verfügbar und wird nicht ins Folgejahr übertragen!
Versichert sind je nach vereinbartem Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Vigo Krankenversicherung VVaG weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Vigo Krankenversicherung VVaG ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
Der Vertrag muss lediglich ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.08. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres. Der Vertrag kann mit Monatsfrist zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.08.2024
Ablauf Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2025
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart oder Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
Sie erreichen Ihren persönlichen Kundenbetreuer zu unseren Servicezeiten unter:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten können Sie jederzeit einen Rückruf zum Wunschtermin vereinbaren oder uns eine Nachricht über das untenstehende Formular senden. Unser freundliches Team steht Ihnen gerne bei allen Fragen und Anliegen zur Verfügung und findet gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.