All Inclusive Zahnschutz – lückenlose Absicherung für alle Bereiche
Der Tarif kann bequem direkt online abgeschlossen werden. Ohne Gesundheitsfragen!
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📋 Zusammenfassung:
Keine Wartezeit für PZR und Bleaching. Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden, es gibt aber maximale Erstattungslimits in den ersten Jahren: Jahr 1: 1.000€, Jahre 1-2: 2.000€, Jahre 1-3: 3.000€, Jahre 1-4: 4.000€, ab Jahr 5: unbegrenzt.
🔍 Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Zahlstaffel?
📅 Kalenderjahr oder 12 Monate seit Versicherungsbeginn?
Die Limits gelten in der Regel nach Kalenderjahr. Das bedeutet: Jahr 1 = vom Versicherungsbeginn bis 31.12. desselben Jahres, Jahr 2 = vom 01.01. bis 31.12. des Folgejahres, usw.
Beispiel: Versicherungsbeginn am 01.07.2025:
💰 Erstattungslimits im Detail:
✅ ADDITIV (Standardfall): Was Sie nicht im ersten Jahr nutzen, können Sie in den Folgejahren nutzen. Die Limits summieren sich über die Jahre.
Zeitraum | Max. Erstattung |
---|---|
Jahr 1 | 1.000€ |
Jahre 1-2 | 2.000€ |
Jahre 1-3 | 3.000€ |
Jahre 1-4 | 4.000€ |
Ab Jahr 5 | unbegrenzt |
⚠️ WICHTIG: Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind von der Zahnstaffel ausgenommen und werden unabhängig davon erstattet!
Nein, eine Direktabrechnung ist gesetzlich nicht möglich.
So funktioniert die Erstattung:
Wichtig: Bewahren Sie die Original-Rechnung auf - diese benötigen Sie für die Einreichung!
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können grundsätzlich nicht mehr versichert werden.
✅ AUSNAHME - Professionelle Zahnreinigung & Bleaching:
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind zwar Behandlungen, aber sie sind trotzdem versicherbar, wenn die Behandlung nach Versicherungsbeginn stattfindet und Sie Ihren Versicherungsschein bereits erhalten haben.
Das bedeutet konkret:
⚠️ Wichtig: Dies gilt NUR für professionelle Zahnreinigung und Bleaching, NICHT für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz!
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat vor Laufzeitende
Automatische Verlängerung: 1 Monat
Beispielrechnung (Start: 01.11.2025):
Ereignis | Datum |
---|---|
Versicherungsbeginn: | 01.11.2025 |
Mindestlaufzeit endet: | 31.10.2026 |
Kündigung spätestens bis: | 01.10.2026 |
⚠️ Wichtig: Die Kündigung muss bis spätestens 01.10.2026 bei der Versicherung eingehen, damit sie zum 31.10.2026 wirksam wird!
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Monat.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-6 Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen) kann es bis zu 8 Wochen dauern.
Kontakt bei Verzögerungen:
Tipp: Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne auch bei uns unter service@privadent.de - wir helfen Ihnen weiter!
Ja! Nürnberger bietet die App "Nürnberger EasyScan" für komfortable digitale Rechnungseinreichung an.
📱 Download:
Funktionen: Rechnungen fotografieren, hochladen, Erstattungsstatus verfolgen - alles bequem vom Smartphone aus.
Mehr Informationen: https://www.nuernberger.de/beratung-service/kundenservice/easyscan/
✅ Ja! Das ist eine besondere Stärke dieses Tarifs:
Alle Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen werden über der 3,5 GOZ erstattet (z.B. 5,0 GOZ).
Was bedeutet das konkret?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sieht für jede Leistung einen Regelsatz (2,3-fach) und einen Höchstsatz (3,5-fach) vor. Viele Versicherungen erstatten nur bis zum Regelsatz oder maximal bis zum Höchstsatz.
Dieser Tarif geht darüber hinaus: Auch wenn Ihr Zahnarzt nach 5,0-fachem Satz abrechnet (z.B. bei aufwendigen Behandlungen), werden die Kosten anteilig erstattet - ohne Kürzungen auf den GOZ-Höchstsatz.
Beispiel: Eine Wurzelbehandlung nach 5,0-fachem GOZ-Satz kostet 800€. Der Tarif erstattet 100% = 800€, während andere Versicherungen oft nur bis zum 3,5-fachen Satz erstatten würden.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Voraussetzungen:
Nicht versicherbar: Privatversicherte (PKV), Personen ohne deutschen Wohnsitz.
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